Um die Absolventinnen und Absolventen der «alten» Diplom- und Lizentiatsstudiengänge durch die Bologna-Reform nicht zu diskriminieren, wurde die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit dem «neuen» Mastertitel offiziell festgehalten. Somit dürfen Inhaber und Inhaberinnen eines ETH-Diploms auch ohne spezielle Bescheinigung einen Mastertitel verwenden, d.h. Master of Science ETH / MSc ETH.
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Um die Absolventinnen und Absolventen der «alten» Diplom- und Lizentiatsstudiengänge durch die Bologna-Reform nicht zu diskriminieren, wurde die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit dem «neuen» Mastertitel offiziell festgehalten. Somit dürfen Inhaber und Inhaberinnen eines ETH-Diploms auch ohne spezielle Bescheinigung einen Mastertitel verwenden, d.h. Master of Science ETH / MSc ETH.
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